Wir haben vom TÜV die Lizenz zum Umzustempeln

Wir haben die Genehmigung vom TÜV Hannover/Sachsen Anhalt e.V. Werkstoff und Erzeugnisse für überwachungsbedürftige Anlagen nach §2 (2a) Gerätesicherheitsgesetz umzustempeln, so dass wir Ronden (z. B. aus Kesselblech) auch gestempelt und mit Umstempelungsbescheinigung liefern können.